Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
zum 31. Januar 2023 ändern sich die aktuell gültigen Corona-Schutzverordnungen. Dies betrifft auch den Schulbereich. So entfallen u.a. die anlassbezogenen Testungen, die Ausgabe von Selbsttest an Schülerinnen und Schüler sowie die Isolationspflicht von 5 Tagen bei einem positiven Test. Weiterhin gilt: Wer krank ist besucht bitte nicht die Schule!
Alle weiteren Änderungen können Sie dem angehängten Schreiben der Ministerin Frau Feller entnehmen.
Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten
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